BGH-Urteil zu Online-Kursen in Bezug auf die behördliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz

Seit den am 2. Oktober veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 173/24,  III ZR 109/24) gibt es viele Diskussionen um den Status und die Zukunft von Online-Kursen im Allgemeinen und natürlich auch im Strahlenschutz, da hier inzwischen auch viele Kurse online angeboten werden.

Ich bin zwar davon selbst nicht betroffen, aber durch die Gespräche und Reaktionen aus den Netzwerken (Arbeitskreise Ausbildung und Recht des Fachverbandes für Strahlenschutz, Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten) verfolge ich das Thema am Rande mit soweit möglich.

In diesem Thread sollen aktuelle Informationen dazu für alle Interessierten und Betroffenen gesammelt werden - es darf sich gerne jeder mit weiteren Beiträgen einbringen! Mit einem (kostenlosenen) Account bei strahlenschützer.net kann der Beitrag über die 3 Punkte nebem dem Titel abonniert werden, wodurch man über Änderungen und neue Unterbeiträge per Mail informiert wird.

Und wie ich es vom Arbeitskreis Recht gelernt habe: Bei den Beiträgen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.

Eine gute erste Zusammenfassung dazu gibt es unter anderem im Artikel "BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden"  vom 10.11.2025 bei heise online.
Am 15.11.2025 wurde dort noch ein Meinungsbeitrag "Wie der BGH mit einem 70er-Jahre-Gesetz die digitale Weiterbildung lahmlegt" veröffentlicht.

Auch in anderen Zeitungen / Medien gab es Artikel dazu, zum Beispiel in der Frankfurter Allgemeinen: "Fernunterrichtsschutzgesetz :
Das Gesetz, das ersatzlos wegfallen kann
" (10.11.2025)

Hier der Link zu der in den Artikeln aufgeführten Forderung des deutschen Normenkontrollrats (NKR) zur vollständigen Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (11.11.2025).

Im Gegensatz dazu fordert der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. allerdings eine Modernisierung des FernUSG und bietet auch dirkt einen Info-Flyer, ein Positionspapier und eine Gegenposition zur Abschaffungsforderung durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) an.

Bei einer Recherche dazu ist mir aufgefallen, dass schon etliche (Online-) Anwaltskanzleien das Thema aufgreifen, entweder um darüber zu informieren (Zulassungspflicht für Online-Kurse: Für wen sie gilt und für wen nicht, aktivkanzlei.de) oder um aus dieser Unsicherheit direkt Kunden zu gewinnen.

Das war soweit alles, was ich mit Stand 16.11.2025 dazu beitragen konnte.
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Zur Ergänzung (auf Anregung von Ariane Lorenz, vielen Dank dafür) hier noch der direkte Link zur Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, die ebenfalls das BGH-Urteil kommentiert und einordnet: https://zfu.de/

Vielleicht auch noch relevant: Der Nationale Normenkontrollrat fordert die Abschaffung des Gesetzes. Zumindest für mich spricht das dafür, dass das Problem auch in der Politik angekommen ist.

https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Presse/2025-11_fernunterrichtsschutzgesetz.html