BGH Urteil zu Online-Kursen
Der BGH hat sich zu der Frage positioniert, ob das Merkmal der „räumlichen Trennung“ aus dem FernUSG bereits bei räumlicher Distanz erfüllt ist oder ob auch eine asynchrone Wissensvermittlung hinzutreten muss. Laut Urteil vom 5.2.2026, III ZR 137/25 Rn. 26 entspricht Online-Unterricht in den wesentlichen Merkmalen dem Direktunterricht und fällt daher nicht unter das FernUSG, wenn Lehrende und Lernende in Echtzeit miteinander interagieren können.
Link zum Urteil: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR_137-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1