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Statusfeststellungsverfahren und die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung
Statusfeststellungsverfahren und die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung
Politik verlängert Übergangsregelung für Bildungsbereich
RE: Statusfeststellungsverfahren und die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung
Es gibt dazu eine Information von einem Steuerberater:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen sogenannten „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbstcheck-erwerbsstatus
Hierdurch erhalten Auftragnehmer und -geber eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus (abhängig beschäftigt versus selbstständig tätig). Die unverbindliche Einschätzung basiert auf den gemachten Angaben und der Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Ab-
grenzungskriterien.
Der Test dauert ca. 10 bis 15 Minuten und erfordert u. a. Angaben zur Arbeitszeit und zur Arbeitsausführung. Des Weiteren sind auch Angaben zur Kundengewinnung und zu den eingesetzten Arbeitsmitteln zu machen.
Zu Beachten: Für eine rechtsverbindliche Statusfeststellung müssen immer die vertraglichen Regelungen und deren tatsächliche Umsetzung
vorgelegt werden. Der Selbstcheck ersetzt somit keine verbindliche Statusfeststellung.
Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ ist nicht geeignet zur Erstellung einer tendenziellen Einschätzung für diese „GmbH-Sachverhalte“: Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer.