Änderungen bei der Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister ab November 2024

Ab 04.11.2024 wird die Beantragung von Dosisauskünften für Firmen und Institutionen nach § 170 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz über ein digitales Portal beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möglich sein (und auch nur noch über das Portal).
Für die Verwendung ist ein legitimiertes Konto (z.B. ELSTER) notwendig und es fallen Gebühren an.

Privatpersonen können dort oder weiterhin per Brief, Fax oder E-Mail im Rahmen der Auskunft nach §15 DSGVO gebührenfrei die Daten anfragen, wobei für die Nutzung des geplanten Portals ein BundID-Konto und die Legitimation über den E-Personalausweis notwendig sind.

Weitere Informationen dazu gibt es beim BfS unter https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/beruf/strahlenschutzregister/auskunft-beantragung.html

[Update 28.08.24 - Die Einführung wurde vom 01. Oktober 2024 auf den 04. November 2024 verschoben]

Laut BfS wurde die Einführung aus technischen Gründen auf den 04.11.2024 verschoben.
(Der ursprüngliche Post wurde am 28.08.24 entsprechend geändert)