Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Es gibt einen Referentenentwurf für die kommende Änderung des Strahlenschutzrechts: https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-buerokratierueckbau-zur-digitalisierung-und-zur-weiteren-modernisierung-des-strahlenschutzrechts

Die wichtigsten Punkte sind laut der Webseite:

  • Digitalisierung des Strahlenpasses
  • Reduzierung des Personenkreises der Strahlenpassinhaber
  • Digitalisierung der strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren
  • Klarstellung, dass Fusionsanlagen dem Strahlenschutzrecht unterfallen
  • Modernisierung der Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
  • Neuordnung der Anzeigeverfahren von Röntgeneinrichtungen
  • Modernisierung der Teleradiologie
  • viele weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau:
    • Reduzierung von Aufbewahrungsfristen
    • Reduzierung von gesetzlich zwingenden Befristungen von Genehmigungen
    • Reduzierung von vorzulegenden Unterlagen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
    • Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Genehmigungen nach § 25 StrlSchG.

"Das bewährte hohe Niveau des Strahlenschutzes wird dabei beibehalten."

Bis zum 16. Juni 2026, 23 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme (Link auf der oben genannten Webseite).