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Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Timo Wiedenmann, geändert vor 23 Tagen.
Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Es gibt einen Referentenentwurf für die kommende Änderung des Strahlenschutzrechts: https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-buerokratierueckbau-zur-digitalisierung-und-zur-weiteren-modernisierung-des-strahlenschutzrechts
Die wichtigsten Punkte sind laut der Webseite:
- Digitalisierung des Strahlenpasses
- Reduzierung des Personenkreises der Strahlenpassinhaber
- Digitalisierung der strahlenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren
- Klarstellung, dass Fusionsanlagen dem Strahlenschutzrecht unterfallen
- Modernisierung der Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
- Neuordnung der Anzeigeverfahren von Röntgeneinrichtungen
- Modernisierung der Teleradiologie
- viele weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau:
- Reduzierung von Aufbewahrungsfristen
- Reduzierung von gesetzlich zwingenden Befristungen von Genehmigungen
- Reduzierung von vorzulegenden Unterlagen in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Genehmigungen nach § 25 StrlSchG.
"Das bewährte hohe Niveau des Strahlenschutzes wird dabei beibehalten."
Bis zum 16. Juni 2026, 23 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme (Link auf der oben genannten Webseite).