Alles Wichtige zur Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
Die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) ist eine persönliche Kennnummer für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Strahlenschutzregister des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geführt werden. Dieses Register enthält alle relevanten Daten über berufliche Strahlenexpositionen und überwacht die Einhaltung von Grenzwerten sowie die Ausgabe von Strahlenpässen. Die Daten reichen zum Teil bis ins Jahr 1960 zurück und umfassen unter anderem die Personendosis-Werte aller amtlichen Messstellen, berechnete Flugdosiswerte und Dosiswerte aus Inkorporationsmessungen.
Die SSR-Nummer wurde 2019 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit dem Ziel der Verbesserung der Datenverarbeitung und Reduzierung von Fehlern eingeführt. Sie ist als Pflichtangabe im Strahlenschutzgesetz verankert (§170 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG).
Wie auf der Webseite des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgeführt, ist für „beruflich exponierte Personen, Inhaber von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen“ eine SSR-Nummer notwendig. Das bedeutet sie muss für alle Personen beantragt oder angegeben werden, die freiwillig oder aufgrund amtlicher Vorgaben ein Personendosimeter tragen dessen Dosis-Wert im Strahlenschutzregister des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgeführt werden soll (amtliches Personendosimeter). Zudem ist sie für die Ausstellung eines Strahlenpass durch die zuständige Aufsichtsbehörde notwendig.
Eine SSR-Nummer fängt immer mit der Länderkennung „DE“ an, gefolgt von einem Buchstaben für die Art der Beantragung, einer Prüfziffer und einer 8-stelligen Zahlenfolge, also zum Beispiel z.B. „DEA912345678“, „DEB812344321“ oder „DEC787654321“.
Für die Art der Beantragung gibt es folgende Möglichkeiten:
Die 8-stellige Zahlenfolge nach diesem Buchstaben und nach der Prüfziffer wird aus den vorhandenen Informationen, entweder der Sozialversicherungsnummer (A), der ausländischen Identifikationsnummer (B) oder den Personendaten (C) über ein Verschlüsselungsverfahren erzeugt. Aus Datenschutzgründen werden die Sozialversicherungsnummer bzw. die ausländische Identifikationsnummer nicht gespeichert und können auch nicht wieder aus der SSR-Nummer rekonstruiert werden. Die erneute Eingabe einer bestimmten Sozialversicherungsnummer bzw. ausländischen Identifikationsnummer erzeugt allerdings aufgrund des Verschlüsselungsverfahrens exakt dieselbe SSR-Nummer wie bei der ursprünglichen Beantragung.
Die SSR-Nummer kann nur Online beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt werden, entweder über das vom BfS angebotene Portal unter https://ssr.bfs.de oder über Software von Drittanbietern, welche die Beantragung dann über eine Schnittstelle beim BfS durchführen. In beiden Fällen muss ein Benutzer-Account beim SSR-Portal für den Zugriff vorhanden sein – dieser kann direkt beim SSR-Portal des BfS online beantragt werden (Button „Registrieren“ in der Anmelde-Maske).
Für die Beantragung selbst müssen folgende Daten der Person, für die eine Strahlenschutzregisternummer beantragt werden soll, vorliegen:
Eines der Grundkonzepte der SSR-Nummer ist, dass es möglichst keine mehrfachen Vergaben für eine Person geben soll bzw. sie pro Person eindeutig ist. Da aber die an sich eindeutige Sozialversicherungsnummer aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht direkt für andere Zwecke verwendet werden darf, wird sie als Basis für eine daraus abgeleitete eindeutige Nummer verwendet.
Damit ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in der Lage, bei einer erneuten Beantragung festzustellen ob die Person bereits eine SSR-Nummer hat und kann dadurch mehrfache Vergaben vermeiden.
Grundsätzlich ist die Empfehlung bzw. die Vorgabe im Umgang mit der SSR-Nummer, dass Mitarbeiter beim Wechsel des Arbeitgebers ihre bereits vorhandene SSR-Nummer angeben und diese dann direkt weiterverarbeitet werden kann (z.B. für Anmeldung bei der Messstelle) und nicht neu beantragt werden muss.
Da das in der Praxis aber nicht immer so abläuft, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Beantragungsprozess entsprechend ausgelegt und liefert bei einer erneuten Beantragung die bereits vergebene SSR-Nummer zurück – allerdings nur wenn dort erkannt wird, dass die Person bereits eine SSR-Nummer hat (siehe vorheriger Absatz „Warum ist dafür die Sozialversicherungsnummer notwendig?“).
Auch dieser Fall kommt in der Praxis gelegentlich vor, z.B. wenn für eine Person einmal eine SSR-Nummer mit Sozialversicherungsnummer (ergibt DEA-Nummer) und einmal ohne Sozialversicherungsnummer (ergibt DEC-Nummer) beantragt wurde.
In diesem Fall soll sich entweder die aktuell zuständige Person (Strahlenschutzbeauftragter o.ä.) oder die Person selbst per E-Mail an das Support-Team beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wenden – dort werden die Nummern dann entsprechend verknüpft und mitgeteilt, welche der Nummern in Zukunft verwendet werden soll (siehe Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der SSR-Nummer? ).
Diese Meldung tritt auf, wenn bereits eine SSR-Nummer für diese Person mit dessen Sozialversicherungsnummer beantragt wurde und sich dabei die Angaben zum Geburtsnamen im Vergleich zum aktuellen Vorgang unterscheiden.
In diesem Fall muss dann eine formlose E-Mail an das Support-Team beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesendet werden, welche den Fall dann normalerweise innerhalb weniger Stunden bearbeiten und alle notwendigen Schritte zur Behebung des Problems mitteilen - siehe Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der SSR-Nummer? .
Falls es sich bei der Beantragung der Strahlenschutzregisternummer um eine Erstbeantragung bzw. Erstausstellung handelt, wird automatisch ein offizielles SSR-Zertifikat - ein PDF-Dokument mit allen relevanten Angaben - erstellt. Es steht zum Beispiel bei der Beantragung über das SSR-Portal direkt unter der Rubrik "Datenausgabe" zum Download zur Verfügung.
Mit diesem Zertifikat kann dann ein zukünftiger Arbeitgeber direkt die dort aufgeführte SSR-Nummer übernehmen und muss nicht den Weg über eine Neubeantragung gehen. Zudem verlangen einige Aufsichtsbehörden eine Kopie dieses Zertifikates für die Ausstellung eines Strahlenpasses.
Der Betrieb hat deshalb die Pflicht, das Zertifikat (unverzüglich) an den Mitarbeiter auszuhändigen. Wurde das Zertifikat an den Mitarbeiter ausgehändigt, besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Betrieb über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Anders ausgedrückt liegt die Verantwortung für das Dokument beim Mitarbeiter selbst sobald es ausgehändigt wurde - sollte er es nicht mehr finden o.ä. ist nicht mehr der ausstellende Betrieb zuständig.
Hinweis: Bei der Beantragung direkt über das SSR-Portal des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) steht das Zertifikat dort für 90 Tage zum Download zu Verfügung - es muss also vorher heruntergeladen und dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.
In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die SSR-Nummer vergessen wurde oder das SSR-Zertifikat nicht (mehr) vorhanden ist, da es nicht ausgehändigt wurde oder verloren ging - vor allem in der Anfangszeit der SSR-Nummer lief dabei nicht immer alles wie vorgesehen... Zumindest für die Personendosimetrie ist die SSR-Nummer selbst ausreichend - auch ohne offizielles Zertifikat (zum Beispiel von einem anderen Dokument wie einer Dosis- oder Jahresmeldung).
Wird aber tatsächlich das offizielle Dokument bzw. SSR-Zertifikat benötigt, kann es von der Person selbst beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angefragt werden - siehe Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der SSR-Nummer? .
Die Strahlenschutzregisternummer wird beantragt, das Zertifikat wird ausgehändigt und dann stellt der Mitarbeiter fest, dass eine der Angaben nicht korrekt oder vollständig ist.
Auch in diesem Fall hilft das Support-Team beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiter - siehe Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der SSR-Nummer? . Weitere (wichtige) Informationen dazu sind im Abschnitt “Eingabefehler” der Webseite „Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern“ aufgeführt.
Grundsätzlich ist das SSR-Zertifikat dafür gedacht, der Person einmalig seine/ihre persönliche und eindeutige SSR-Nummer mitzuteilen.
Alle Änderungen der Personendaten müssen lediglich bei der Messstelle im Rahmen der Personendosimetrie oder bei der Aufsichtsbehörde für die Beantragung eines neuen Strahlenpass gemeldet werden. Die Daten werden von diesen Stellen dann bei der regulären Datenübertragung an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben und dort mittels der verknüpften SSR-Nummer geändert.
Falls aus Gründen ein neues SSR-Zertifikat mit den geänderten Daten gewünscht oder gefordert wird, kann das über das Support-Team beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angefragt werden - siehe Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der SSR-Nummer? .
Abgesehen von den umfangreichen Informationen des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter der der Einstiegsseite http://www.bfs.de/ssr gibt es auch eine Seite für Häufig gestellte Fragen, die immer wieder angepasst und erweitert wird.
Für sonstige Probleme und direkte Fragen steht das Support-Team des Bundesamtes für Strahlenschutz unter der E-Mail ssr@bfs.de zu Verfügung.
Ansonsten kann auch gerne das Strahlenschützer.net - Forum genutzt werden - vielleicht ist dort die gesuchte Antwort schon vorhanden oder einer der anderen Benutzer kann weiterhelfen.
Eine gute Zusammenfassung aus rechtlicher bzw. behördlicher Sicht gibt es unter Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen beim Bundesportal.
Einige Teile dieses Artikels wurden aus bisherigen Blog-Einträgen des Autors bei der Creados GmbH übernommen.
Änderungen des Artikels [25.01.2024: Rückmeldungen des BfS eingearbeitet.]
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